Die Kosten einer Gründerberatung hängen vom Tagessatz des aufgesuchten Beraters ab. Durchschnittlich liegen die Tagessätze zwischen 700,00 € und 900,00 €. Je nach Umfang des Beratungsaufwandes bzw. der Gründungsidee liegt der Zeitbedarf zwischen 3 und 8 Tagen.
Das Land NRW fördert die Beratung mit einem Zuschuss in Höhe von 50% des Tagessatzes (max. 400,00 € je Tagewerk).
Beispiel: Gründung im Bereich Hausmeister- und Gartenservice, Ein-Mann/Frau-Unternehmen, Beratungsergebnis ist ein Businessplan.
Vereinbarter Beratungsumfang: 4 Tage zum Tagessatz von 700,00€
Sie möchten Ihre Arbeitslosigkeit mit einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit beenden. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Gründung noch 150 Tage Anspruch auf ALG I haben, können Sie einen Gründerzuschuss beantragen. Die Höhe des Gründerzuschusses entspricht der Höhe Ihres ALG I zuzüglich 300,00 € und wird für sechs Monate gezahlt.
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen notwendig:
Die Entscheidung, ob eine Gründerzuschuss gewährt wird liegt im Ermessen des persönlichen Beraters der Agentur für Arbeit. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Das Wichtigste eines Erstgespräch ist sicherlich das gegenseitige Kennenlernen. Beratungen welcher Art auch immer sind Vertrauenssache. Stimmt die „Chemie“ zwischen Kunde und Berater nicht, so sollte beide von einer Zusammenarbeit absehen. Ein wesentliches Ziel des Erstgespräches ist es den Beratungsbedarf zu ermitteln, das Vorgehen und den Umfang festzulegen.
Die Erstellung selbst nicht, aber die Beratungskosten bei der Projektbegleitung werden bis zu 80 % bezuschusst. Eine Förderung ist jedoch von der Unternehmensgröße abhängig.
Auf jeden Fall bei einer Neugründung aber z.B. auch bei Erweiterungsinvestitionen. Der Businessplan dient der Konkretisierung der Gründung- Investitionsidee und umfasst beispielsweise eine Marktanalyse und die Zielgruppendefinition. Die Aufstellung des Finanzierungsplans und der Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung vervollständigen den Businessplan und sind für Bank- bzw. Finanzierungsgespräche notwendig.
Nach erfolgreicher Gründung/Investition dient der Businessplan zum Soll- Ist-Vergleich. Eine Überprüfung der aufgestellten Planzahlen mit den tatsächlichen Istwerten ermöglicht ein frühzeitiges Eingreifen und Korrigieren. Beispielsweise aber auch die Frage nach der erreichten Zielgruppe und den eingesetzten Marketingmaßnahmen sollten regelmäßig hinterfragt werden.
In gemeinsamen Gesprächen erarbeiten wir Ihr individuelles Unternehmenskonzept, das auch zur Vorlage bei Banken und Behörden notwendig ist.
Ihre Investitionen haben Fördermittel verdient. Wir finden die passenden Programme, die Ihre Finanzierung sichern und die Ideenumsetzung ermöglichen.
Mit dem NRW-Beratungsprogramm Potenzialanalyse erhalten Sie einen Beratungskostenzuschuss. Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft.
Mit einem speziellen Beratungsprogramm unterstützt der Bund Ihren Weg in die Digitalisierung mit bis zu 80% der anfallenden Beratungskosten.